Die BürgerStiftung Obersulm führt eigene Projekte durch und fördert Projekte
von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen.
Voraussetzungen für eine Förderung:
Die Projekte müssen dem in § 2 der Satzung festgelegten Stiftungszweck entsprechen.
Das heißt:- zeitlich befristet sein,
- Obersulmer Bürger bzw. Einrichtungen betreffen,
- keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde Obersulm gehören.