Fördertätigkeit

Die BürgerStiftung Obersulm führt eigene Projekte durch und fördert Projekte
von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen.

Voraussetzungen für eine Förderung:

Die Projekte müssen dem in § 2 der Satzung festgelegten Stiftungszweck entsprechen.

Das heißt:
  • zeitlich befristet sein,
  • Obersulmer Bürger bzw. Einrichtungen betreffen,
  • keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde Obersulm gehören.

Förderschwerpunkte

Soziale Teilhabe ermöglichen:
Familien in ihrem Alltag helfen und die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen ermöglichen

Bildung & Erziehung:
Projekte für Kinder & Jugendliche zu unterstützen und initiieren

Gelebte Gemeinschaft:
Nach dem Motto “Hilfe zur Selbsthilfe” Projekte anstoßen, die einer nachhaltigen Entwicklung des Gemeinwesens sowie dem bürgerschaftlichen Engagement dienen.

Richtlinien für die finanzielle Förderung:

Projektübersicht

Eine Übersicht über alle Projekte und detaillierte Informationen zu allen Projekten sind
in der tabellarischen Projektübersicht und den Projektdatenblättern im Downloadbereich zu finden.

Die Tätigkeitsberichte “Aktionen & Projekte” im Downloadbereich informieren über die Aktivitäten im Jahresverlauf.