Stiften

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital. Das bedeutet: Ihr Geld wird dauerhaft angelegt.
Sie sorgen im Kapitalstock dafür, dass die Zinserträge steigen.
Die Erträge wiederum werden für Förderungen im Rahmen der Satzungsziele eingesetzt.
Zustiftungen sind ab 300 € möglich.

Besondere Formen der Zustiftung:

Ich helfe – auch wenn ich mal nicht mehr da bin

Durch ein Vermächtnis an die Bürgerstiftung setzen Sie sich über Ihren Tod hinaus für das Gemeinwohl in Ihrer Heimatgemeinde ein. Sie lassen Ihr Geld in Ihrem Sinne weiterarbeiten, denn Sie können Vorgaben machen, welche Maßnahmen durch Ihr Geld vornehmlich gefördert werden sollen.

Stifter-Fonds

Ein Stiftungsfonds bietet die Chance, mit minimalem Aufwand und ohne zusätzliche Verwaltungskosten eigene Schwerpunkte zu setzen. Das zugestiftete Fonds-Kapital wird Teil des Vermögens der BürgerStiftung Obersulm. Sie können diesem Fonds einen Namen Ihrer Wahl geben und im Rahmen der Stiftungssatzung festlegen, welche Zwecke gefördert werden sollen.

Ihre eigene Stiftung (Treuhandstiftung)

Gründen Sie eine eigene Stiftung unter dem Dach der BürgerStiftung Obersulm. Sie bestimmen ihren Namen und legen die Ziele fest, die Ihnen wichtig sind. Als Stifter entscheiden Sie über die Besetzung der Gremien, den Stiftungszweck sowie über die Auswahl der Projekte. Die Bürgerstiftung übernimmt die administrativen Aufgaben,Sie können sich ganz auf die Stiftungsaktivitäten konzentrieren.

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