Grundsätzliches: Spenden oder Stiften?

Eine Stiftung ist langfristig über Generationen angelegt. Sie will unvergängliche Werte schaffen. Das Stiftungsvermögen darf nicht angetastet werden. Für die Umsetzung einzelner Förderprojekte, können nur die Kapitalerträge (also die Zinsen) und die Spenden verwendet werden

Geldzuwendungen können in Form von Spenden oder Zustiftungen gegeben werden.

Spenden

Mit einer Spende unterstützen Sie die laufende Arbeit der BürgerStiftung Obersulm. Das heißt: Ihre Spende wird zeitnah in voller Höhe direkt für Förderungen und Projekte im Rahmen der Satzungsziele eingesetzt. Sie können Ihre Spende auch für einen bestimmten Zweck bzw. ein bestimmtes Projekt zielgerichtet geben.

Anlassspenden

Oft weiß man nicht, was man sich wünschen oder schenken soll. Unter dem Motto – Spenden statt Geschenke – eine Feier einen Geburtstag, ein Firmenjubiläum oder einen anderen Festtag zum Anlass nehmen, um Geld für Projekte der Bürgerstiftung zu sammeln.

Weitere Beispiele sind die Kondolenzspenden anlässlich eines Trauerfalls anstelle von Blumen oder die Spende des Werts von Weihnachtskundengeschenken an die BürgerStiftung Obersulm.

Leitfaden für Anlassspenden

Stiften

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital. Das bedeutet: Ihr Geld wird dauerhaft angelegt.
Sie sorgen im Kapitalstock dafür, dass die Zinserträge steigen.
Die Erträge wiederum werden für Förderungen im Rahmen der Satzungsziele eingesetzt.
Zustiftungen sind ab 300 € möglich.

Besondere Formen der Zustiftung:

Ich helfe – auch wenn ich mal nicht mehr da bin

Durch ein Vermächtnis an die Bürgerstiftung setzen Sie sich über Ihren Tod hinaus für das Gemeinwohl in Ihrer Heimatgemeinde ein. Sie lassen Ihr Geld in Ihrem Sinne weiterarbeiten, denn Sie können Vorgaben machen, welche Maßnahmen durch Ihr Geld vornehmlich gefördert werden sollen.

Stifter-Fonds

Ein Stiftungsfonds bietet die Chance, mit minimalem Aufwand und ohne zusätzliche Verwaltungskosten eigene Schwerpunkte zu setzen. Das zugestiftete Fonds-Kapital wird Teil des Vermögens der BürgerStiftung Obersulm. Sie können diesem Fonds einen Namen Ihrer Wahl geben und im Rahmen der Stiftungssatzung festlegen, welche Zwecke gefördert werden sollen.

Ihre eigene Stiftung (Treuhandstiftung)

Gründen Sie eine eigene Stiftung unter dem Dach der BürgerStiftung Obersulm. Sie bestimmen ihren Namen und legen die Ziele fest, die Ihnen wichtig sind. Als Stifter entscheiden Sie über die Besetzung der Gremien, den Stiftungszweck sowie über die Auswahl der Projekte. Die Bürgerstiftung übernimmt die administrativen Aufgaben,Sie können sich ganz auf die Stiftungsaktivitäten konzentrieren.

Sprechen Sie uns an!

Kontaktformular

Spendenkonten

Volksbank Sulmtal
IBAN: DE98 6206 1991 0003 3330 00
BIC: GENODES1VOS

oder

Kreissparkasse Heilbronn
IBAN: DE46 6205 0000 0000 3307 49
BIC: HEISDE66XXX

Bitte bei der Überweisung als Verwendungszweck Zustiftung oder Spende angeben.

Wenn die Spende für einen bestimmten Zweck bestimmt ist, dies mit Spende für …. vermerken.

Einverständniserklärung für Namensveröffentlichung

Sie können selbst entscheiden, ob und wie Sie auf der Website genannt werden wollen oder nicht.

Formblatt Zuwendungen »

Bitte ausgefüllt als E-Mail-Anhang an info@buergerstiftung-obersulm.de senden.

Ein einfacher Weg ist, wenn Sie uns auf dem Kontaktformular eine entsprechende Nachricht hinterlassen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung per E-Mail.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Alle Zuwendungen an die BürgerStiftung Obersulm, egal ob Zustiftungen oder Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Bis 300 € reicht der Einzahlungsbeleg Ihrer Bank.

Wir stellen Ihnen unabhängig von der Höhe der Spende unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung aus, wenn Sie uns Ihre Anschrift auf der Überweisung angeben.